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   BSG, 28.01.2010 - B 5 R 532/09 B   

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BSG, 28.01.2010 - B 5 R 532/09 B (https://dejure.org/2010,45701)
BSG, Entscheidung vom 28.01.2010 - B 5 R 532/09 B (https://dejure.org/2010,45701)
BSG, Entscheidung vom 28. Januar 2010 - B 5 R 532/09 B (https://dejure.org/2010,45701)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Köln - S 28 R 119/08
  • LSG Nordrhein-Westfalen - L 4 R 38/09
  • BSG, 28.01.2010 - B 5 R 532/09 B
 
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  • BSG, 30.09.1992 - 11 BAr 47/92

    Klärungsbedürftig einer Rechtsfrage im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Auszug aus BSG, 28.01.2010 - B 5 R 532/09 B
    Dasselbe gilt für die Behauptung, dass neue erhebliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen seien, die zu einer über die bisherige Erörterung hinausgehenden Betrachtung der grundsätzlich bereits entschiedenen Rechtsfrage führen könnten und die Möglichkeit einer anderweitigen Entscheidung nicht offensichtlich ausschlössen (vgl hierzu BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 1 mwN; s auch Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl 2008, § 160 RdNr 8b).
  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 28.01.2010 - B 5 R 532/09 B
    Ein Beschwerdeführer muss mithin, um seiner Darlegungspflicht zu genügen, eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (so genannte Breitenwirkung) darlegen (zum Ganzen vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 f mwN).
  • BSG, 08.10.1998 - B 8 KN 1/97 U R

    Berufskrankheit - anhängiges Verwaltungsverfahren - unzuständiger Leistungsträger

    Auszug aus BSG, 28.01.2010 - B 5 R 532/09 B
    Hierzu bestand schon deshalb Anlass, weil die Rechtsprechung des BSG zum sozialrechtlichen Herstellungsanspruch äußerst umfangreich ist und sich bereits mit der Frage beschäftigt hat, ob und ggf unter welchen Voraussetzungen sich der Versicherungsträger das Fehlverhalten "Dritter" zurechnen lassen muss (vgl zur Möglichkeit der Zurechnung von Fehlern "in Dienst genommener" Privater im Rahmen des Herstellungsanspruchs beispielsweise BSG vom 23.2.1988 - 12 RK 47/86, USK 8871 und vom 8.10.1998 - B 8 KN 1/97 U R, BSGE 83, 30 = SozR 3-5670 § 5 Nr. 1).
  • BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 207/92

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Verwirkung - Witwenrente

    Auszug aus BSG, 28.01.2010 - B 5 R 532/09 B
    Als höchstrichterlich geklärt ist eine Rechtsfrage auch dann anzusehen, wenn das Revisionsgericht bzw das BVerfG diese zwar noch nicht ausdrücklich entschieden hat, jedoch schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beurteilung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 8; s hierzu auch Fichte in Breitkreuz/Fichte, SGG, 2009, § 160a RdNr 41 mwN).
  • BSG, 23.02.1988 - 12 RK 47/86
    Auszug aus BSG, 28.01.2010 - B 5 R 532/09 B
    Hierzu bestand schon deshalb Anlass, weil die Rechtsprechung des BSG zum sozialrechtlichen Herstellungsanspruch äußerst umfangreich ist und sich bereits mit der Frage beschäftigt hat, ob und ggf unter welchen Voraussetzungen sich der Versicherungsträger das Fehlverhalten "Dritter" zurechnen lassen muss (vgl zur Möglichkeit der Zurechnung von Fehlern "in Dienst genommener" Privater im Rahmen des Herstellungsanspruchs beispielsweise BSG vom 23.2.1988 - 12 RK 47/86, USK 8871 und vom 8.10.1998 - B 8 KN 1/97 U R, BSGE 83, 30 = SozR 3-5670 § 5 Nr. 1).
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